Foto: eine junge Auszubildende in Forschungsjacke neben einer Gemüseanbaufläche, die auf einer vertikalen Indoor-Farm angebaut werden.

Auslandsaufenthalte nach der Ausbildung

Auch im Anschluss an eine abgeschlossene Berufsausbildung ist ein Auslandsaufenthalt möglich. Qualifizierte Fachkräfte können so kurz nach ihrem Ausbildungsabschluss internationale Berufserfahrung sammeln und ihre Kenntnisse im Ausland anwenden und vertiefen.

Das bringt nicht nur große Vorteile für die Fachkräfte – sondern auch für Ihre Einrichtung.

Warum es sich lohnt, Nachwuchskräften Auslandsaufenthalte zu ermöglichen

  • Ihre Mitarbeitenden verbessern die Sprachkenntnisse und erwerben interkulturelle Kompetenzen sowie internationale Arbeitserfahrung;
  • als ausbildendes Unternehmen investieren Sie in Ihren Nachwuchs und in die langfristige Bindung der Fachkräfte an Ihr Unternehmen;
  • Sie bieten Ihren Mitarbeitenden in und nach der Ausbildung attraktive Angebote und grenzen sich so von der Konkurrenz ab;
  • als Unternehmen können Sie über die Auslandsaufenthalte ihrer Nachwuchskräfte engere Partnerschaften mit Betrieben und anderen Einrichtungen im Ausland knüpfen und die Zusammenarbeit vertiefen;
  • als Kammer investieren Sie übergreifend in den Fachkräftenachwuchs und die Attraktivität Ihrer Mitgliedsbetriebe.
Foto: Michael Gließner.
Michael Gließner, DB Schenker
Ich kann allen Einrichtungen nur raten, sich auf den Weg zu begeben – die Reise lohnt sich!

Was zu beachten ist

Während das Berufsbildungsgesetz einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung rechtlich regelt, greift nach der Ausbildung das allgemeine Arbeitsrecht. Ein Auslandsaufenthalt ist dann eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in. Das Ausbildungsende verändert somit den Status zwischen den ehemaligen Auszubildenden und der Ausbildungsstätte.

Diese Statusänderung ist besonders hinsichtlich einer Freistellung und Versicherungen von Bedeutung und zu berücksichtigen!

Für ausgelernte Fachkräfte sind verschiedene Formate von Auslandsaufenthalten möglich:

Neben dem Arbeitseinsatz in einem ausländischen Betrieb, einer Organisation oder einem Projekt, können auch berufliche Freiwilligendienste im Rahmen einer Entwicklungszusammenarbeit absolviert werden. Schwerpunkt sollte hier der fachliche Austausch sein, damit die jungen Nachwuchskräfte ihre erworbenen Kompetenzen praktisch einsetzen können.

Auch für Auslandsaufenthalte im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung gibt es verschiedene Förderprogramme. Dazu zählen insbesondere Erasmus+ der Europäischen Kommission aber auch Programme, wie das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses, die Stipendien für junge Fachkräfte bestimmter Berufsgruppen und für bestimmte Zielländer vergeben.

Neben Zuschüssen für An- und Abreise sowie für Aufenthalt und Unterkunft fördern die Programme meist auch die Vor- und Nachbereitung – wie beispielsweise ein Sprachtraining. Auch die Organisation und Planung der Auslandsaufenthalte können gefördert werden.

Für Personen mit besonderen Bedarfen, wie einer Behinderung gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten, beispielsweise für eine Begleitperson.

Die Fördermöglichkeiten variieren je nach Programm. Einen Überblick erhalten Sie in unserem Stipendienfinder in der Rubrik Förderung.

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Wir sind für Sie da.

Mehr zu unserem Team

auslandsberatung-ausbildung@bibb.de 0228 107 1566

Beratungsservice für Auslandsaufenthalte in der Ausbildung der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn