ENSA - Das Entwicklungspolitische Schulaustauschprogramm

ENSA steht für Entwicklungspolitisches Schulaustauschprogramm. Wir bieten ein Programm mit Bildungsangeboten und Fördermitteln im Bereich Schulpartnerschaften. Wir fördern Partnerschaften zwischen Schulen aus Deutschland und Schulen aus Ländern Afrikas, Asiens, Lateinamerikas und Südosteuropas.

Die Partnerschaften werden inhaltlich und finanziell unterstützt.

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Programminformationen

Programm-Logo: ENSA - Das Entwicklungspolitische Schulaustauschprogramm

Programmart:

  • Binationale Austauschbegegnungen

Zielgruppen:

  • Schülerin / Schüler an einer beruflichen Schule

Zielländer:

Ägypten, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo u. a.

Aufenthaltsdauer:

Anbahnungsreise: mind. fünf Programmtage bis max. sieben Programmtage plus An- und Abreisetage. 

Begegnungsreise: mindestens zehn Programmtage plus An- und Abreisetage.

Lernziele:

Inhaltliche Förderung von Lernreisen. ENSA ist kein rein finanzielles Förderprogramm. Die Förderung besteht neben der finanziellen Förderung aus der pädagogischen Begleitung – unseren Konferenzen.

Konferenzen: Zwischen Januar und November nimmt jedes Projekt an zwei mehrtägigen Konferenzen und einem Auswertungsworkshop teil. Auf den Konferenzen werden die Teilnehmendenauf ihr Projekt vorbereitet und werten es nach den Begegnungen aus. Die Teilnahme an den Konferenzen ist für die deutschen Teilnehmenden der Reise verpflichtend. Außerdem haben sie die Möglichkeit sich zu vernetzen und die Arbeit von Nicht-Regierungsorganisationen in ihrer Region kennenzulernen.

Erfahrene ENSA-Mitarbeitende und Referentinnen und Referenten gestalten auf den Konferenzen Workshops zu:

  • Vor- und Nachbereitung der Schulaustauschprojekte
  • Themen des Globalen Lernens und der Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Kompetenzen wie Teamarbeit und Konfliktbewältigung
  • Methoden für Diversitätsbewusstsein und Inklusion

Bewerbung & Ablauf

Bewerbungsverfahren & -frist:

Sie können sich über unsere Website bewerben: https://ensa.engagement-global.de/
Vom 1. Juli bis zum 30. September können Sie sich für eine Förderung im Folgejahr bewerben. 

Voraussetzungen:

Wer kann sich für die Förderung einer Schulpartnerschaft bewerben?

  • Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen oder Schulfördervereine mit Sitz in Deutschland
  • Öffentliche oder private allgemeinbildende und berufsbildende Schulen mit Sitz in Deutschland

Teilnehmende Anbahnungsreisen

Die Förderung gilt für eine Gruppengröße von minimal vier bis maximal sechs Personen pro Partnerschule und Anbahnungsreise. Die Teilnahme von jeweils mindestens zwei Schülerinnen und Schülern ist verpflichtend. Die Teilnahme der Schulleitung wird beiden Schulen empfohlen. Mehr Teilnehmende sind möglich, für diese muss die antragsstellende Organisation die Mittel allerdings selbst aufbringen. Das Mindestalter der Schülerinnen und Schüler zu Beginn Auftaktkonferenz beträgt 14 Jahre. 

Teilnehmende Begegnungsreisen

Die Förderung gilt entweder für einen Besuch der Partnerschule in Deutschland (Incoming) oder einen Besuch der Partnerschule im Partnerland (Outgoing) für eine Gruppengröße von minimal sechs bis maximal zwölf Teilnehmenden (in der Regel zehn Schülerinnen und Schüler und zwei Begleitpersonen) Mehr Teilnehmende sind möglich, für diese muss die antragsstellende Organisation die Mittel allerdings selbst aufbringen. 

Das Mindestalter der Schülerinnen und Schüler zu Beginn Auftaktkonferenz beträgt 14 Jahre.
 

 

Berufsbereiche:

  • Alle Berufsbereiche

Ablauf des Programms:

Wir fördern Schulpartnerschaften zwischen weiterführenden Schulen aus Deutschland und Ländern Afrikas, Asiens, Lateinamerikas und Südosteuropas.

  • Für Schulen, die eine neue Partnerschaft aufbauen, bieten wir Anbahnungsreisen für das gegenseitige Kennenlernen und die weitere Planung der Partnerschaften.
  • Für Schulen, die schon eine Partnerschaft haben, bieten wir Begegnungsreisen für die Vertiefung der Partnerschaft und die gemeinsame Projektarbeit an.

Finanzen

Umfang Förderung:

ENSA ist Teil der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH und arbeitet im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die Förderung bei ENSA funktioniert daher nach den Regeln der Bewirtschaftung öffentlicher Mittel.

Finanzierungsart

Die Förderung ist eine Anteilfinanzierung. Das heißt die ENSA-Fördersumme ist ein prozentualer Anteil Ihrer Gesamtausgaben. Sie müssen also immer auch eigenes Geld oder Geld von Dritten einbringen, unabhängig von der konkreten Höhe der Ausgaben. Falls Sie also nach Abschluss des Fördervertrages (Weiterleitungsvertrag) zusätzliche Einnahmen einwerben oder Minderausgaben entstehen, ändert sich auch die Höhe der ENSA-Fördersumme. 

Die Regelförderung ist begrenzt auf 14.000 Euro. Der Finanzierungsanteil von ENSA beträgt max. 75% an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Projekten mit einem besonderen Inklusionsbedarf kann die Fördersumme um bis zu 1.000 Euro erhöht werden.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen die Reisekosten für die geförderten Teilnehmenden sowie einen großen Teil der Ausgaben, die für die Umsetzung des abgestimmten Programmes notwendig sind.

Grundsätzlich nicht gefördert werden Personalkosten. Eine detaillierte Liste der zuwendungsfähigen Ausgaben mit ergänzenden Hinweisen zur Höhe und zu berücksichtigenden Bedingungen finden Sie auf unserer Website.

Weitere Infos & Kontakte

Kontaktperson(en):

Frau Ulrike Beckert

Einrichtung:

ENSA-Programm bei der Engagement Global gGmbH
Lützowufer 6, 10785 Berlin
Tel.: 0800 188 7 188
E-Mail: info@engagement-global.de
Webseite: https://ensa.engagement-global.de/

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