Erasmus+ - Ein echter Gewinn für die Berufsbildung!
Internationale Kompetenzen werden in der Arbeitswelt immer wichtiger. Deshalb unterstützt das EU-Förderprogramm Erasmus+ beim Lernen, Lehren und Zusammenarbeiten in Europa.
Neben Lernenden in der Berufsbildung haben auch Ausbilder/-innen und Lehrkräfte in der Berufsbildung die Möglichkeit neue berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu sammeln sowie neue Arbeitsweisen und Techniken zu erlernen.
Programminformationen
Programmart:
- Auslandspraktika für Auszubildende und Schüler/-innen beruflicher Schulen
- Berufsbezogene Auslandsaufenthalte nach Ausbildungsabschluss
- Aufenthalte für Ausbildungs- und Lehrpersonal
- Besuche zur Planung und Vorbereitung
Zielgruppen:
- Personen in Berufsausbildungsvorbereitung
- Auszubildende und Schülerinnen / Schüler an berufsbildenden Schulen
- Ausbildungsabsolvent/-in im ersten Jahr nach Abschluss
- Absolventin / Absolvent einer beruflichen Schule
- Personen in beruflicher Weiterbildung oder im ersten Jahr nach Abschluss
- betriebliches Ausbildungspersonal
- Lehrkräfte an beruflichen Schulen
Zielländer:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien u. a.
Aufenthaltsdauer:
- Lernende: 2 Wochen bis 12 Monate
- Personal: je nach Aktivitätsart 2 bis 365 Tage
- Vorbereitende Besuche: nicht definiert
Lernziele:
- Neue beruflich Kenntnisse und Fähigkeiten
- Neue Arbeitsweisen und Techniken
- Interkulturelle Kompetenzen und internationale berufliche Kontakte
- Verbesserte Sprachkenntnisse und Fachbegriffe aus dem Berufsfeld
- Neue Impulse für die Tätigkeit als Ausbilder/-in und Lehrkraft in der Berufsbildung
- Neue Impulse für die Entwicklung der Berufsbildungseinrichtung
Qualifikation & Bescheinigung:
Nach erfolgreicher Teilnahme stellt die entsendende Einrichtung in der Regel ein Europass Mobilität als Nachweis über den Auslandsaufenthalt aus.
Darüber hinaus sind auch Bescheinigungen der Partnereinrichtungen im Ausland denkbar.
Bewerbung & Ablauf
Bewerbungsverfahren & -frist:
Die Erasmus+ Förderung beantragt die entsendende Einrichtung und hat hierfür zwei Zugänge:
- Die Erasmus Akkreditierung kann jedes Jahr im Oktober beantragt werden. Mit Erhalt der Akkreditierung können jährlich im Februar Mittelanfragen gestellt werden.
- Ein Erasmus+ Kurzzeit-Projekt kann jedes Jahr im Frühjahr (und ggfs. bei einer zweiten Runde im Herbst) beantragt werden.
Alle Informationen zur Antragsstellung und Beratung finden Sie auf www.na-bibb.de/informieren/mobilitaet.
Voraussetzungen:
Bei den Lernenden wie beim Bildungspersonal muss die Zielgruppe den förderfähigen Zielgruppen des Erasmus+ Programms entsprechen und die geplanten Aktivitäten als förderfähig anerkannt sein.
Beim Bildungspersonal muss zudem eine Beziehung zwischen Personal und entsendender Einrichtung bestehen. Zu den Voraussetzungen berät Sie die NA beim BIBB.
Berufsbereiche:
- Alle Berufsbereiche
Ablauf des Programms:
Erasmus+ fördert Lernaufenthalte von Lernenden. In der Regel besprechen Sie in der Berufsbildungseinrichtung mit den Lernenden die Möglichkeiten von Auslandsaufenthalten. Je nach Ausbildungsart und -beruf können die Fördermöglichkeiten von Erasmus+ von bis zu 12 Monaten teils oder voll ausgeschöpft werden. Die konkrete Planung findet zwischen den Lernenden, dem Ausbildungsbetrieb und der beruflichen Schule sowie der aufnehmenden Einrichtung im Ausland statt. Die abgestimmten Eckdaten zum Aufenthalt werden in einer Vereinbarung festgehalten, ebenso die abgestimmten Lernziele, die während des Auslandsaufenthaltes gelernt werden. Die entsendende Einrichtung plant eine Vor- und Nachbereitung des Aufenthaltes. Zur sprachlichen Vorbereitung bekommen Lernende Zugang zum Online Linguistic Support (OLS). Im Ausland stehen die aufnehmende Einrichtung sowie die Einrichtung in Deutschland begleitend zur Seite.
Seit 2024 fördert Erasmus+ auch Gruppenmobilitäten. Diese ist bereits ab einer Gruppengröße von zwei Lernenden und für einen Aufenthalt von mindestens 2 bis 30 Tagen möglich. Die Lernenden müssen aus mindestens zwei EU-Mitgliedsstaaten oder aus mit dem Programm assoziierten Drittländern teilnehmen. Die Lernenden reisen in Begleitung von Lehrpersonal ihrer Entsendeorganisation. Umgesetzt wird die Gruppenmobilität anhand eines sogenannten „Peer -Learning-Programms“, dass von den beiden Berufsbildungsanbietern entwickelt wurde und den Austausch von Kenntnissen, Ideen und Erfahrungen ermöglicht.
Zur Vorbereitung von Lernenden-Aufenthalten fördert Erasmus+ auch vorbereitende Besuche. Diese dienen dem Kennenlernen von neuen Partnereinrichtungen, den Gegebenheiten vor Ort sowie dem Vereinbaren von Absprachen und Abläufen.
Auch Lern- und Lehraufenthalte von Personen, die in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung tätig sind, werden gefördert. Als Lern- und Lehraufenthalte von Personal können folgende Aktivitäten gefördert werden:
- Job-Shadowings in einer fremden Einrichtung mit einer Dauer von 2-60 Tage,
- Aufenthalte mit dem Zwecke des Ausbildens bzw. Lehrens mit einer Dauer von 2-365 Tage,
- Kurse zur Weiterbildung in Themen der Ausbildung mit einer Dauer von 2-30 Tage.
Die Aufenthalte tragen zur Professionsentwicklung und zur Professionalisierung des Personals sowie zur Entwicklung auf Einrichtungsebene bei. Darüber hinaus wirkt sich der Auslandsaufenthalt positiv auf die persönliche Entwicklung der Teilnehmenden und die Qualität ihrer Arbeit aus. Die konkrete Planung des Aufenthaltes als Personal erfolgt gemeinsam mit der entsendenden Einrichtung. Gemeinsam definieren Sie die Ziele und Inhalte des Aufenthaltes und halten diese in einer Teilnehmendenvereinbarung fest, planen Sie die Aufenthalte sowie eine Vor- und Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes. Im Ausland stehen Ihnen die aufnehmende Einrichtung sowie die Einrichtung in Deutschland begleitend zur Seite.
Ein Antrag auf Förderung kann parallel zu den ersten Planungsschritten durch die Berufsbildungseinrichtung gestellt werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass Einrichtungen ohne Erasmus+ Akkreditierung alle Aktivitäten in einem Antrag auf ein Kurzzeitprojekt beantragen. Einrichtungen mit Erasmus+ Akkreditierung fassen alle Aktivitäten in einer Mittelabfrage zusammen. Zur Antragsstellung berät die NA beim BIBB.
Finanzen
Umfang Förderung:
Die Erasmus+-Förderung beinhaltet Aufenthalts- und Fahrtkosten. Die Höhe des Stipendiums hängt davon ab, in welches europäische Land gereist wird und wie lange der Aufenthalt dauert. Zudem erhält die organisierende Einrichtung eine Pauschale für die Organisation der Aufenthalte.
Erasmus+ übernimmt einen Großteil der Kosten, deckt allerdings nicht immer alle Ausgaben ab.
Zusatzförderungen:
- Inklusiv
- Klimafreundlich
- Inklusionsunterstützung: Erasmus+ unterstützt Aufenthalte für alle. Hierfür gibt es zusätzliche Pauschalen bis hin zur vollständigen Kostenerstattung. Hierzu berät die NA beim BIBB.
- Die klimafreundliche Anreise, beispielsweise mit dem Zug, unterstützt Erasmus+ mit einer höheren Fahrtkostenpauschale sowie bis zu sechs Reisetagen.
Weitere Infos & Kontakte
Kontaktperson(en):
Team
Beratungsservice für Auslandsaufenthalte in der Ausbildung
Tel.: 0228 107 1566
E-Mail: auslandsberatung-ausbildung@bibb.de
Einrichtung:
NA beim BIBB - Beratungsservice für Auslandsaufenthalte in der Ausbildung
Friedrich-Ebert-Allee 114-116, 53113 Bonn
Tel.: 0228 107 1566
E-Mail: auslandsberatung-ausbildung@bibb.de
Webseite:
https://www.auslandsberatung-ausbildung.de