Foto: Die britische Flagge vor dem Big Ben Turm.

Hinweise zur Einreise ins Vereinigte Königreich

Das Vereinigte Königreich war bis zum Brexit beliebtestes Zielland für Auslandsaufenthalte von Auszubildenden aus Deutschland.

Seit 2021 gelten neue Regeln für eine Einreise ins Vereinigte Königreich. Eine visumsfreie Einreise ist nicht mit allen Pässen und nur für festgelegte Zwecke möglich, die Aufenthaltsdauer ist begrenzt. Unter bestimmten Voraussetzungen benötigen jetzt auch EU-Bürger/-innen ein Visum.

Informieren

Grundsätzlich finden Sie aktuelle und rechtsverbindliche Informationen zu den Einreisemöglichkeiten ins Vereinigte Königreich auf der Website der britischen Regierung.

Dort erfahren Sie auch anhand eines Kurz-Checks, welche Möglichkeiten für die Einreise in Frage kommen.

Prüfen Sie die Einreise- bzw. Visumskategorien individuell für jede reisende Person. Hierfür relevant sind Staatsangehörigkeit, Einreisezweck und Aufenthaltsdauer, aktuelles Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis.

Um Auslandsaufenthalte im Vereinigten Königreich bestmöglich zu unterstützen, finden Sie hier eine Selektion an Einreise- bzw. Visumskategorien:

  • Einreise als Standard Visitor » „Visit on business“ » „get work-related training if you’re employed overseas and the training is not available in your home country“
  • Einreise als Standard Visitor » „to volunteer for up to 30 days with a registered charity“
  • Einreise als Standard Visitor » „to take part in a school exchange programme“
  • Einreise als Standard Visitor » „visit to study“ (Study bedeutet auch den Besuch von Englisch-Sprachkursen)

Für Lehrkräfte beruflicher Schulen und betrieblichen Ausbildungsverantwortlichen kommen folgende Einreise-Kategorien in Frage:

  • Einreise als Standard Visitor » „Visit as an academic”
  • Einreise als Standard Visitor » „Visit on business“
  • Beantragung des „Permitted Paid Engagement Visitor visa”

Details zu den Einreise- bzw. Visumskategorien finden Sie auf der Website der britischen Regierung.

Wichtige Hinweise

  • Diese Einreise- bzw. Visumskategorien erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Garantien für problemlose Aufenthalte in UK.
  • Als Standard Visitor ist es nicht erlaubt bezahlte oder unbezahlte Arbeit oder Praktika für eine Firma mit Sitz in UK zu machen. Lernende wie Bildungspersonal sollten sich insbesondere im Falle von Kontrollen auf die oben genannten Möglichkeiten beziehen. Berücksichtigen Sie dies auch bei der Vorbereitung Ihrer Auszubildenden.
  • In der Regel erfolgt keine Kontrolle des Einreisezwecks, wenn die Einreise mit einem biometrischen Reisepass durch eine elektronische Kontrolle erfolgt. Dennoch sollten Reisende Nachweise zur Hand haben, welche die gewählte Einreisekategorie bestätigen. Auch hierzu bietet die Webseite der britischen Regierung Hilfestellungen. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Seit November 2023 führt Großbritannien schrittweise ein elektronisches Anmeldungsverfahren (Electronic Travel Authorisation ETA) ein. So möchte die britische Regierung sicherstellen, dass alle, die nach UK einreisen möchten, bereits vor der Reise die Erlaubnis dazu haben. Voraussichtlich ab Ende 2024 werden sich auch EU-Staatsangehörige vor der Einreise registrieren müssen.

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Beratungsservice für Auslandsaufenthalte in der Ausbildung der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
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